Kundenanforderungen verstehen
Technische, terminliche, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen werden früh geklärt und nachvollziehbar festgehalten.
DIN EN ISO 9001:2015
Die Qualitätspolitik beschreibt, was gute Arbeit bei Ch.Batsch ausmacht und wie wir Qualität im täglichen Handeln sichern.
Unser Qualitätsversprechen
Wir entwickeln, bauen und betreiben technische Lösungen so, dass Kundenanforderungen, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit miteinander in Einklang stehen.
Qualität ist für uns keine abschließende Kontrolle. Sie entsteht durch klare Anforderungen, verlässliche Planung, qualifizierte Mitarbeitende, geeignete Ressourcen, nachvollziehbare Entscheidungen und einen offenen Umgang mit Rückmeldungen, Abweichungen und Verbesserungen.
Unsere Grundsätze
Technische, terminliche, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen werden früh geklärt und nachvollziehbar festgehalten.
Geschäftsführung, Prozessverantwortliche, Qualitätsmanagement und Mitarbeitende sorgen gemeinsam dafür, dass das Qualitätsmanagementsystem funktioniert und angewendet wird.
Prozesse, Nachweise, Ziele, Kennzahlen, Bewertungen und Maßnahmen werden im Qualitätsmanagementsystem gesteuert.
Rückmeldungen, Reklamationen, Abweichungen und Auditergebnisse werden ausgewertet und für wirksame Verbesserungen genutzt.
Geeignete Mitarbeitende, Infrastruktur, Prüfmittel, IT und verfügbares Wissen bilden die Grundlage verlässlicher Arbeit.
Unsere Recycling- und Destillationslösungen schonen Ressourcen und unterstützen Kunden dabei, Lösemittel im Kreislauf zu führen.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich, die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 sowie geltende gesetzliche, behördliche und kundenspezifische Anforderungen zu erfüllen. Sie legt Qualitätsziele fest, bewertet das Qualitätsmanagementsystem regelmäßig und stellt die erforderlichen Ressourcen für Verbesserungen und Änderungen bereit.
Die Qualitätspolitik bildet den Rahmen für messbare Ziele. Sie wird intern vermittelt und jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen auf Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Freigegebene Fassung
Maßgeblich ist die in BatschNet 2.0 veröffentlichte Fassung. Ausdrucke sind Arbeitskopien.